1. MZ.de
  2. >
  3. Leben
  4. >
  5. Job & Bildung
  6. >
  7. Darf ich während der Arbeitszeit mit dem Kind zum Arzt?

Arbeitsrecht Darf ich während der Arbeitszeit mit dem Kind zum Arzt?

Meist es schon kompliziert genug, die eigenen Arzttermine gut mit den Arbeitszeiten zu koordinieren. Aber was, wenn das Kind einen Arzt braucht? Geht das während der Arbeitszeit der Eltern?

Von dpa Aktualisiert: 15.10.2021, 15:25
Gerade mit kleinen Kindern müssen Eltern häufig zu Ärzten, die Termine müssen sie dann mit ihren Arbeitszeiten koordinieren.
Gerade mit kleinen Kindern müssen Eltern häufig zu Ärzten, die Termine müssen sie dann mit ihren Arbeitszeiten koordinieren. Christin Klose/dpa-tmn

Gütersloh - Kontrolle beim Kieferorthopäden, Impfauffrischung oder Vorsorgeuntersuchung: Eltern müssen zusätzlich zu den eigenen Arztterminen auch noch die ihrer Kinder koordinieren. Dürfen sie die während der Arbeitszeit wahrnehmen?

Grundsätzlich sind Arbeitnehmer für ihre privaten Angelegenheiten selbst verantwortlich. Auch für eigene Arzttermine, sofern man nicht akut krank ist, gilt daher: Im Zweifel wird man dafür Urlaub nehmen müssen, wenn es sich nicht außerhalb der Arbeitszeit organisieren lässt.

„Bei Kindern wird man verschiedene Fallgestaltungen unterscheiden müssen“, sagt der Arbeitsrechtler Johannes Schipp. Ist ein Kind akut krank, kann noch nicht für sich alleine sorgen und ein Arztbesuch ist zwingend erforderlich, können Arbeitnehmer auch während der Arbeitszeit einen Arzt aufsuchen und bekommen weiter Geld. Vorausgesetzt, es ist sonst niemand da, der das Kind zum Arzttermin begleiten kann. Im Gesetz wird davon ausgegangen, dass Kinder unter 12 Jahren regelmäßig nicht alleine für sich sorgen können.

Ist das Kind nicht akut krank, muss aber zum Arzt, gilt es wiederum die Fragen zu stellen: Kann es nur in Begleitung hingehen? Gibt es eine andere Person, die das Kind begleiten kann? Und ist der Arzttermin nur während der Arbeitszeit möglich?

Selbst wenn Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer alle drei Fragen mit „Ja“ beantworten, wird man laut Schipp eine ärztliche Bescheinigung zur Vorlage gegenüber dem Arbeitgeber brauchen, die bestätigt, dass der Termin nicht verschiebbar war.

Bei Routineuntersuchungen für Kinder sieht Johannes Schipp die rechtliche Lage wie bei eigenen Routineterminen. „Für alles, was bereits länger im Voraus planbar und kein dringender Termin ist, werden Eltern regelmäßig Urlaub nehmen müssen.“

Zur Person: Johannes Schipp ist Fachanwalt für Arbeitsrecht in Gütersloh und Vorsitzender des Geschäftsführenden Ausschusses Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein.