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TerminschwierigkeitenBekomme ich für meine Corona-Impfung frei?

Termine für Corona-Schutzimpfungen sind begehrt. Viele Beschäftigte können sie bislang nur selten so vereinbaren, dass sie außerhalb der Arbeitszeiten liegen. Bekommen sie vom Arbeitgeber frei?

Von dpa 11.05.2021, 18:07
Arbeitgeber dürften sich wohl großzügig zeigen, wenn Beschäftigte ihren Impftermin während der Arbeitszeit wahrnehmen wollen.
Arbeitgeber dürften sich wohl großzügig zeigen, wenn Beschäftigte ihren Impftermin während der Arbeitszeit wahrnehmen wollen. Michael Kappeler/dpa/dpa-tmn

Berlin

Mehr und mehr Beschäftigte haben in den kommenden Wochen und Monaten Termine für ihre Corona-Schutzimpfung im Kalender stehen. Aber wie vereinbaren sie das am besten mit ihrer Arbeitszeit? Bekommen sie von ihrem Arbeitgeber dafür frei?

Diese Frage sei rechtlich und gerichtlich noch nicht geklärt, erklärt Swen Walentowski vom Deutschen Anwaltverein (DAV). „Das ist noch umstritten.“ Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber dürften Walentwoski zufolge aber großzügig sein. „Es geht ja um den Gesundheitsschutz der Mitarbeiter.“ Gibt ein Arbeitgeber seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern frei, gelte das nur für den Termin, und nicht für den ganzen Tag.

Wer sich an einem Tag impfen lässt, an dem er oder sie ohnehin Urlaub hat, kann sich das nicht auf die Arbeitszeit anrechnen lassen. „Dann ist das ja schon bezahlt freigestellt sozusagen, also dann zählt das als ganz normaler Urlaubstag“, so Walentowski.

Anders ist das, wenn der oder die Geimpfte Nebenwirkungen hat und sich nach der Impfung für einige Tage krank fühlt. „Dann kann man sich ganz normal krankmelden, und dann erhält man auch den Urlaubstag wieder gutgeschrieben, wie ganz normal, wenn man in den Ferien erkrankt“, so der DAV-Experte.