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Persönliche Schutzmaßnahmen Arbeit im Freien: Muss Arbeitgeber die Sonnencreme bezahlen?

Wer draußen arbeitet, ist einem erhöhten Hautkrebsrisiko ausgesetzt. Sonnenschutzmaßnahmen sind also wichtig. Aber muss sich darum der Arbeitgeber kümmern?

Von dpa Aktualisiert: 25.05.2022, 16:37
Wer draußen arbeitet, ist einem höheren Hautkrebsrisiko ausgesetzt. Der Arbeitgeber muss dafür entsprechende Schutzmaßnahmen treffen.
Wer draußen arbeitet, ist einem höheren Hautkrebsrisiko ausgesetzt. Der Arbeitgeber muss dafür entsprechende Schutzmaßnahmen treffen. Klaus-Dietmar Gabbert/dpa-Zentralbid/dpa-tmn

Berlin - Ob auf dem Bau, im Schwimmbad oder als Landschaftsgärtner: Gerade im Frühjahr und Sommer sind Beschäftigte, die Berufen im Freien nachgehen, einem hohen UV-Index ausgesetzt. Vor den Auswirkungen der Sonne auf der Haut sollte man sich bestmöglich schützen. Aber wer muss sich eigentlich um UV-Schutzkleidung und Sonnencreme kümmern?

„Arbeitsschutz ist Arbeitgebersache“, sagt Peter Meyer, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin. Ableiten lasse sich das aus Paragraf 618 des Bürgerlichen Gesetzbuchs - wonach der Arbeitgeber am Arbeitsplatz Gefahrenschutz installieren muss, um zu verhindern, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer krank werden. „Die Kosten trägt der Arbeitgeber“, so Meyer.

Im Freien Anspruch auf Sonnenschutz

Grundsätzlich gilt dieses Prinzip auch für den Sonnenschutz. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer hätten darauf Anspruch, sagt der Fachanwalt - vorausgesetzt, sie arbeiten im Freien.

Das Thema Sonnenschutz hat dann mehrere Ebenen. „Als Arbeitgeber muss man etwa zum Hautschutz aufklären und Möglichkeiten zur Vorsorge anbieten“, sagt Meyer. Dazu könne etwa ein Hautkrebs-Screening für die Beschäftigten als arbeitsmedizinische Untersuchung gehören, die über den Arbeitgeber abgerechnet wird.

Arbeitgeber muss Sonnenschutzmaßnahmen anbieten

Daneben gilt das sogenannte TOP-Prinzip: Die Abkürzung steht für die Reihenfolge, in der Schutzmaßnahmen ergriffen werden müssen: Erst technisch, dann organisatorisch, dann persönlich.

Konkret heißt das: Zunächst muss der Arbeitgeber sich um technische Maßnahmen zum Sonnenschutz kümmern. „Das können zum Beispiel UV-beständige Planen sein, unter denen Straßenbauarbeiter tätig sind“, so Meyer.

Auf organisatorischer Ebene können Maßnahmen zum Schutz vor UV-Strahlung zum Beispiel sein, dass an Tagen, an denen der UV-Index bestimmte Werte überschreitet, nicht in der Mittagszeit von 12 bis 15 Uhr im Freien gearbeitet wird. Die Arbeitsstunden werden stattdessen in die Morgen- oder Abendstunden verlegt, wenn die UV-Strahlung geringer ist. „Das ist aber nicht immer umsetzbar“, so Meyer.

Kosten für UV-Schutzkleidung trägt der Arbeitgeber

Bleiben die persönlichen Schutzmaßnahmen: Dazu gehört es etwa, dass der Arbeitgeber Sonnencreme mit hohem Lichtschutzfaktor zur Verfügung stellt und sich um UV-Schutz-Arbeitskleidung für die Beschäftigten kümmert. Dazu können dann zum Beispiel auch Handschuhe, Sonnenbrillen, Helme mit Nackenschutz oder spezielle Funktionsshirts zählen. „Die Kosten trägt der Arbeitgeber“, sagt Meyer.

Zur Person: Peter Meyer ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und Mitglied des geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV).