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Haus geerbt?  Haus geerbt? : Das ist nun zu beachten

22.02.2021, 12:55

Jede zweite Erbschaft in Deutschland schließt eine Immobilie mit ein. Meist lässt sich schon viele Jahre zuvor absehen, ob ein Haus eines Tages in den eigenen Besitz übergehen wird. Doch in Kombination mit dem Trauerfall fällt es den Erben oft schwer, eine sinnvolle Entscheidung bezüglich des weiteren Vorgehens zu treffen. Doch was ist dabei zu beachten? In diesem Artikel wollen wir die wichtigsten Tipps rund um das Thema genauer ansehen.

Erbschaft annehmen oder ausschlagen?

Auf den ersten Blick erscheint es kontraproduktiv, eine Erbschaft einfach auszuschlagen. Doch nach deutschem Recht geht das Vermögen des Erblassers immer als Ganzes auf die Erben über. Dies gilt also nicht nur für alle Vermögensgegenstände, die sich im Nachlass befinden. Auf der anderen Seite betrifft es auch alle noch offenen Verbindlichkeiten.

Erben stehen aus dem Grund in der Verantwortung, sich rasch einen Überblick über die exakte Vermögenssituation zu verschaffen. Erst dann ist klar, ob es wirklich sinnvoll ist, die Erbschaft anzutreten. Dafür steht eine Frist von nur sechs Wochen zur Verfügung. Innerhalb dieser Zeit ist es notwendig, eine entsprechende Erklärung gegenüber dem Nachlassgericht abzugeben. Wurde die Erbschaft jedoch zuvor bereits angenommen, so ist ein Ausschlagen nachher nicht mehr möglich. Aus dem Grund ist ein schlüssiges und gut überlegtes Handeln in diesem Fall von größter Bedeutung.

In dieser Situation kommt es auch darauf an, den Wert der Immobilie so genau wie nur möglich zu beziffern. Dies gelingt auch durch die entsprechenden Hilfen, die im Internet zur Verfügung gestellt werden. Dort bietet der Verkehrswertrechner die Möglichkeit, anhand zentraler Daten zu einer genauen Einschätzung des Wertes zu kommen. Darüber hinaus bietet sich noch immer die Möglichkeit, Kontakt mit qualifizierten Experten aufzunehmen. Dazu zählt beispielsweise Claus M. Büttner, der mit einem besonders bekannten Rechner verbunden ist.

Alleinerbe und Erbengemeinschaft

Weiterhin ist es von großer Bedeutung, ob eine Erbengemeinschaft vorhanden ist. Gibt es mehrere Erben, so treten diese das Erbe unweigerlich auch als Gemeinschaft an. Sie erhalten in der Folge kein alleiniges Eigentum am Nachlass. Auch bei einer Entscheidung bezüglich der Immobilie ist es folglich notwendig, die Zustimmung aller zu erhalten. Nur mit diesem einstimmigen Beschluss wäre zum Beispiel ein Verkauf des Hauses möglich.

Alleinerben befinden sich in dieser Hinsicht in einer vorteilhaften Situation. Sie können allein auf die eigenen Präferenzen achten, wenn es darum geht, wie weiter mit der Erbschaft verfahren werden soll. So kann den persönlichen Ansprüchen viel leichter Rechnung getragen werden.

Verkaufen, Vermieten und Eigennutzung

Letztlich stehen den Erben drei große Optionen offen, wie weiter mit der Immobilie verfahren werden kann. Neben der Eigennutzung bietet sich die Chance der Vermietung. Wer lieber in anderer Art und Weise investieren möchte, der kann sich für den Verkauf des Hauses entscheiden. Die Vor- und Nachteile der drei Optionen wollen wir jetzt im Folgenden etwas genauer unter die Lupe nehmen.

Eigennutzung

Die Eigennutzung der Immobilie setzt voraus, dass sie sich nahe am eigenen Lebensmittelpunkt befindet. Wer seinem Wohnort der Kindheit treu geblieben ist, kann meist über diese Option nachdenken. Oder die nächste Generation ist daran interessiert, das Haus zu bewohnen. Die emotionale Bindung kann dabei eine große Rolle spielen.

Doch auch in dem Fall ist es wichtig, den Zustand des Hauses kritisch zu betrachten. In vielen Fällen liegt ein Renovierungsstau vor, da über Jahre oder gar Jahrzehnte keine großen Arbeiten mehr vorgenommen wurden. Die Kosten, die mit diesen Arbeiten in Verbindung stehen, können leicht unterschätzt werden.

Vermietung

Eine zweite Möglichkeit liegt in der Vermietung. Bei Einfamilienhäusern lohnt sich diese oft nur bedingt. Denn die notwendigen Kosten der Instandhaltung können nicht ausreichend auf einen einzigen Mietvertrag umgelegt werden. Sind jedoch mehrere Wohneinheiten vorhanden, kann die Vermietung ein lohnender Weg sein. In der Folge befindet sich der Wert der Immobilie weiterhin im eigenen Besitz.

Zugleich wird ein monatliches Einkommen erzielt, welches neuen finanziellen Spielraum gewähren kann. Je mehr Wohneinheiten vorhanden sind oder durch Umbaumaßnahmen eingerichtet werden können, desto besser ist in der Regel auch das Verhältnis von Preis und Leistung, das dem Projekt zugrunde liegt. Doch auch Faktoren wie die Lage spielen hierbei eine ganz wichtige Rollen

 

Verkauf

Kommt die Eigennutzung nicht in Betracht und die Vermietung erscheint als nicht geeignet, so bleibt noch die Option des Verkaufs. Gerade in Erbengemeinschaften wird sehr oft dieser Weg gewählt. Dies liegt daran, dass Streitigkeiten und Unstimmigkeiten leichter ausgeräumt werden können.

Professionelle Unterstützung für den Verkauf ist für diesen Fall gefragt. Ansonsten besteht einerseits das Risiko, das Haus zu einem zu niedrigen Preis an den Markt zu bringen, der sich an veralteten Richtwerten orientiert. In anderen Fällen wird eine unrealistisch hohe Summe aufgerufen. Der Frust darüber, dass sich keine Interessenten melden werden, ist entsprechend groß. Sollte der Verkauf als der passende Lösungsweg erscheinen, ist es auf jeden Fall wichtig, die Dienste eines Maklers in Anspruch zu nehmen.