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Nach BGH-urteil zu Kontogebührenerhöhung Sparkassen- und Bankkunden können große Summen zurückfordern

5.5.2021, 07:14

Stuttgart/Karlsruhe - Der BGH hat entschieden: Die stillschweigende Zustimmung bei Änderungen der Geschäftsbedingungen gilt nicht (Az.: XI ZR 26/20). Das heißt: „Die Gebührenerhöhungen der vergangenen Jahre sind schlicht unwirksam“, erklärt Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg in Stuttgart. „Kunden können dieses Geld von ihrer Bank oder Sparkasse zurückfordern.“

Laut Nauhauser gilt das Preisverzeichnis, das bei Kontoeröffnung wirksam war. Welches das war, müssen Kunden selbst herausfinden. Gebühren, die später eingeführt oder erhöht wurden, müssen dem Kunden zurückgezahlt werden. Allerdings geht das in der Regel nicht beliebig weit in die Vergangenheit zurück, sondern laut Stiftung Warentest bis zum 1. Januar 2018.

Lehnt das Geldinstitut die Forderung ab, sollten Verbraucher nicht gleich aufgeben: „Wenden Sie sich an die Schlichtungsstelle“, rät Nauhauser. Sowohl die privaten Banken, die Volksbanken und auch die Sparkassen haben Schlichtungsstellen, an die sich Verbraucher in Streitfragen wenden können. Das Verfahren ist kostenlos. Aus Sicht von Nauhauser kann es sich zusätzlich lohnen, sich an die Finanzaufsicht Bafin zu wenden. (dpa/tmn)