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Die Betriebshaftpflichtversicherung: Was beinhaltet sie und wer braucht sie wirklich?

Aktualisiert: 27.12.2021, 10:22
Die Betriebshaftpflichtversicherung
Die Betriebshaftpflichtversicherung pixabay.com / © geralt

Bei der Betriebshaftpflichtversicherung handelt es sich um eine gewerbliche Versicherung. Für die meisten Unternehmen ist die Betriebshaftpflichtversicherung unverzichtbar. Allerdings ist der Abschluss dieser gesetzlich nicht vorgeschrieben. Im Rahmen des Versicherungsschutzes sind alle Schäden mitversichert, die im Unternehmen durch die Mitarbeiter oder durch die Produkte entstehen.

Die Betriebshaftpflichtversicherung

Missgeschicke und Fehler können schnell passieren. Laut Gesetz muss ein Betriebsinhaber für alle Schäden haften. Auch für die, die das Personal verursacht. Wenn zum Beispiel die Friseuse die Haarfärbung aus Versehen auf die teure Designerkleidung der Kundin schüttet oder wenn einem Gerüstarbeiter Werkzeuge aus der Hand fallen, die Passanten auf der Straße treffen, ist mit hohen Kosten zu rechnen. Die können gerade kleine und mittlere Unternehmen schnell in den finanziellen Ruin treiben. Wenn es hart auf hart kommt, müssen Unternehmen mit ihrem gesamten Vermögen haften. Eine Betriebshaftpflichtversicherung schützt vor diversen Risiken. Hinzu kommt, dass die meisten Banken für eine Darlehensbewilligung den Abschluss dieser Versicherung im Vorfeld fordern.

Wann zahlt die Betriebshaftpflichtversicherung?

Prinzipiell deckt die Betriebshaftpflichtversicherung alle schuldhaft verursachten Personen- oder Sachschäden ab. Jedoch zahlt der Versicherungsgeber nicht bei jedem Fehler, der bei der Ausführung handwerklicher Arbeiten entstehen kann. Auch muss die Versicherung nicht einspringen, wenn vertraglich geschuldete Werkleistung wiederhergestellt werden müssen. Die Betriebshaftpflichtversicherung tritt generell nicht für Schäden ein, die auf eine fehlerhafte Leistung eines Unternehmens im Kontext des Arbeitsauftrages stehen. Die Versicherung zahlt nur bei Personen- oder Sachschäden an Dritten, beziehungsweise am Eigentum Dritter. Wenn zum Beispiel beim Einsturz einer Mauer ein Passant verletzt oder ein Pkw des Grundstückseigentümers beschädigt wird, zahlt die Versicherung für die entstandenen Schäden.

Ein Schaden muss dem Versicherer binnen sieben Tagen gemeldet werden. Bevor Versicherungsnehmer die Schuld an einem Schaden gegenüber dem Geschädigten bekennen, sollten diese auf die Deckungszusage des Versicherungsunternehmens warten. Dies auch in offensichtlich eindeutigen Fällen.

Die Kosten

Die Kosten für eine Betriebshaftpflichtversicherung sind immer individuell und richten sich primär nach den Konditionen des Versicherungsgebers, der Unternehmensgröße sowie dem zu versichernden Risiko. Betriebe mit weniger als zwanzig Mitarbeitern müssen beispielsweise bei gleicher Versicherungssumme weniger für die Police zahlen als Betriebe mit hundert Mitarbeitern. Handwerksbetriebe tragen immer ein höheres Risiko für Sach- und Personenschäden als zum Beispiel Inhaber von Büros.

Die Leistungen der Versicherungsgeber sind relativ ähnlich. Jedoch sind die Konditionen nicht einheitlich geregelt, so dass diese von Unternehmen zu Unternehmen variieren können. Entsprechend sollten Betriebe vor Abschluss des Versicherungsvertrages möglichst viele Angebote miteinander vergleichen und sich dann für den Anbieter entscheiden, der die Leistungen, die wirklich benötigt werden, zu einem günstigen Preis anbietet.

Viele Versicherungsunternehmen offerieren spezielle Tarife für Existenzgründer und Startups. Diese Rabatte sind für Existenzgründer, die am Anfang meist nicht über besonders viel Startkapital verfügen, sehr attraktiv. Bei diesen Angeboten sollten darauf geachtet werden, ab wann Versicherungsnehmer den vollen Tarif bezahlen müssen. Andernfalls drohen böse Überraschungen.

Die Deckungssumme

Hinsichtlich der Deckungssumme ist es ratsam, vom größtmöglichen Schadensfall auszugehen und die möglichen Kosten für die Regulierung zu kalkulieren. Bei einer solchen Berechnung sind Versicherungsnehmer vollumfänglich abgesichert. Eine Deckungssumme von drei Millionen Euro gilt als solider Basisschutz. Bei Vermögensschäden sollten mindestens 100.000 Euro gedeckt sein. Unternehmen, die regelmäßig mit besonders teuren Geräten und Maschinen arbeiten oder sehr teure Dienstleistungen anbieten, sollten über einen höheren Versicherungsschutz nachdenken, da im Fall eines Schaden die Schadensumme überdurchschnittlich hoch ist.

Mögliche Zusatzbausteine

Die Betriebshaftpflichtversicherung kann durch Zusatzbausteine ergänzt werden. So kann die Police beispielsweise mit einer Privathaftpflichtversicherung oder einer Vermögensschadenhaftpflicht kombiniert werden. Der Abschluss einer Vermögenshaftpflichtversicherung ist dann empfehlenswert, wenn Unternehmen vorwiegend Vermögensschäden verursachen können. Dies trifft beispielsweise auf IT-Firmen zu. Weitere mögliche Extraversicherungen sind zum Beispiel die Produkthaftpflichtversicherung sowie die Umwelthaftpflichtversicherung. Möglich ist auch eine Ergänzung des Versicherungsschutzes mit einer Managerhaftpflichtversicherung.

Fazit

Um nicht mit dem eigenen Vermögen haften zu müssen, sollten Unternehmen eine Betriebshaftpflichtversicherung abschließen. Neben der Betriebshaftpflichtversicherung gibt es weitere wichtige Versicherungen für Betriebe. Eine umfangreiche Bedarfsanalyse kann Unternehmern dabei helfen, zu ermitteln, welche Versicherungen wirklich benötigt werden. Die Betriebshaftpflichtversicherung gehört definitiv dazu.