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Renten-Tipp Beiträge für Schulausbildungszeit kann nachgezahlt werden

In manchen Rentenversicherungsverläufen gibt es Lücken. Doch mitunter können die Lücken später noch geschlossen werden.

Von dpa 11.05.2021, 17:23
Lücken zwischen Schule, Ausbildung oder Studium können sich später auf den Rentenanspruch auswirken. Doch auch Jahre später ist es möglich, Einfluss darauf zu nehmen.
Lücken zwischen Schule, Ausbildung oder Studium können sich später auf den Rentenanspruch auswirken. Doch auch Jahre später ist es möglich, Einfluss darauf zu nehmen. Julian Stratenschulte/dpa

Berlin

Vor dem Start ins Berufsleben können Lücken im Versicherungsleben entstehen, etwa, weil junge Menschen nicht sofort einen Ausbildungs- oder Studienplatz gefunden haben. Die Lücken können sich später auf den Rentenanspruch und die Rentenhöhe auswirken.

Doch auch noch Jahre später ist es möglich, einen positiven Einfluss darauf zu nehmen. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin hin.

Wo Lücken entstanden sind, können freiwillige Beiträge nachgezahlt werden. Diese Möglichkeit haben alle Versicherten, die noch nicht älter als 45 Jahre sind. Sie können für ihre nach dem 16. Lebensjahr liegenden Schulzeiten freiwillige Beiträge nachzahlen, sofern diese nicht bereits mit Beiträgen belegt sind oder als Anrechnungszeit berücksichtigt werden.

Damit kommt eine Nachzahlung insbesondere für schulische Ausbildungszeiten zwischen dem 16. und 17. Lebensjahr und für Schulzeiten, die die anrechenbare Höchstdauer von acht Jahren überschreiten, in Betracht.

Die Beiträge können in beliebiger Höhe zwischen dem monatlichen Mindestbeitrag von 83,70 Euro und dem monatlichen Höchstbeitrag von 1320,60 Euro gezahlt werden. Wie sich die Einzahlung auswirkt und ob sie sich lohnt, sollte vorher bei dem zuständigen Rentenversicherungsträger abgeklärt werden.