Tipps für Autofahrer Tipps für Autofahrer: Viele Straßen sind voller Schlaglöcher

Um das Auftreten solch teurer Schäden dauerhaft zu vermeiden und den seit Jahren fortschreitenden Substanzverlust der kommunalen Straßen zu stoppen, müssten nach Einschätzung des ADAC langfristig acht Milliarden Euro pro Jahr bereitgestellt werden. Tatsächlich seien es bislang lediglich fünf Milliarden Euro.
Die Kommunen sind in der Pflicht, den Verfall ihrer Verkehrswege zu stoppen. Dabei genüge es nicht, wie vielerorts üblich, marode Straßen mittels Warnschildern oder Geschwindigkeitsbeschränkungen zu sichern, bemängelt der ADAC.
Angesichts knapper Kassen müssten die Gemeinden Prioritäten für den Straßenerhalt setzen und ein systematisches Erhaltungsmanagement für ihre Straßen einführen.
Der Automobilclub geht davon aus, dass mindestens jede zweite Straße des 430.000 Kilometer langen kommunalen Streckennetzes kaputt ist. Mit dem Verfall der Verkehrswege schwindet auch volkswirtschaftliches Eigentum: Immerhin rund 50 Prozent des kommunalen Vermögens stecken in der Straße.
Was tun bei Schäden am Auto?
Wenn die Straßen Schlaglöcher haben, müssen die Baulastträger diese rasch beseitigen oder zumindest klar auf die Gefahren hinweisen, sonst haften sie für entstandene Schäden an Fahrzeugen. Mit derartigen Fällen haben sich schon mehrere Gerichte befasst, kürzlich auch das Landgericht Halle (Az. 4 O 774/11).
Der Kläger war nachts auf der A9 mit der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h unterwegs gewesen, als er über ein zehn Zentimeter tiefes Schlagloch fuhr. Sein Wagen wurde dadurch beschädigt. Er zog vor Gericht und bekam Recht. Das betroffene Bundesland musste Schadenersatz zahlen, weil es seine Verkehrssicherungspflicht verletzt hatte.
Der betroffene Autofahrerselbst muss dem sogenannten Baulastträger, der die Straße gebaut hat – also der Gemeinde, dem Bundesland oder dem Bund – nachweisen, dass die Verkehrssicherungspflicht nicht oder nicht ausreichend erfüllt wurde.
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