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Tipps für den Autokauf So kommen Sie sicher zum Gebrauchtwagen

Dunkle Hinterhöfe, flatternde Fähnchen im Wind oder aber blitzeblank polierte Autos im strahlenden Showroom: die Wege zum neuen Gebrauchten sind mannigfaltig - wie kommen Sie da sicher durch?

Von Fabian Hoberg, dpa 29.07.2021, 09:17
Hauptsache Happy-End: Wer beim Kauf von Gebrauchtwagen ein paar Tipps beachtet, fährt künftig zufriedener.
Hauptsache Happy-End: Wer beim Kauf von Gebrauchtwagen ein paar Tipps beachtet, fährt künftig zufriedener. Christin Klose/dpa-tmn

München (dpa/tmn). Das Angebot klingt verlockend. Fast neuwertig, wenig gelaufen und 6000 Euro unter dem Marktpreis. Nachteil: Das gebrauchte Auto steht weit weg. Lohnt sich die Anfahrt? 10 Tipps, worauf Käufer von Gebrauchtwagen achten sollten:

1. ANREISE: Ob sich eine lange Anreise zu einem Kaufangebot rentiert, hängt ganz vom Fahrzeug und Preis ab, so Marcel Mühlich vom Auto Club Europa (ACE). „Exoten oder spezielle Autos finden sich selten in der Nähe. Auch gibt es häufig regionale Preisunterschiede, daher kann sich eine weite Anreise durchaus lohnen.“

2. KONTAKTAUFNAHME: Wer ein passendes Angebot findet, sollte zuerst den Verkäuferkontaktieren, aber nicht unbedingt mitteilen, dass er von weiter weg anreist. „Das verschlechtert die Basis für die Preisverhandlung“, sagt Mühlich.

3. UNTERSCHIED PRIVAT UND HÄNDLER: „Privatverkäufer können die Sachmängelhaftung ausschließen, gewerbliche Verkäufer können das nicht“, sagt Marcel Mühlich. Einige Händler wollen das umgehen, indem sie als Vermittler auftreten und das Auto „nur an Gewerbe“, „für den Export“ oder „im Auftrag“ verkaufen. „Interessenten sollten davon die Finger lassen und besser weitersuchen“, sagt Mühlich.

4. BESICHTIGUNG: Zu einer Besichtigung sollten Autokäufer zu zweit fahren, rät Jochen Kurz von Autoscout24. „Vier Augen sehen mehr als zwei, und der Begleiter kann vor Fehlkäufen warnen“, sagt er. Vor Treffen an unbekannten, einsamen und dunklen Orten warnt der Experte, ebenso bei angeblichem Zeitmangel des Verkäufers. „Bei einer Besichtigung bei Tageslicht sollten beide Seiten ausreichend Zeit für Fragen und eine Probefahrt einplanen“, sagt er.

ACE-Vertrauensanwalt Arndt Kempgens rät, darauf zu achten, wer überhaupt der Verhandlungspartner ist: „Wer zeigt mir das Auto? Halter, Fahrer, ein Freund des Halters? Das sollte zu Beginn der Besichtigung geklärt werden“, sagt er. Danach folgen Fragen zum Verkaufsgrund, wie lange das Auto im Besitz war und zum Pflegezustand. „Die Geschichte muss passen, ebenso wie die Einträge im Scheckheft mit der Kilometeranzeige im Cockpit“, sagt er.

Vor Schnäppchenkauf warnt der Rechtsanwalt, vor allem, wenn der Verkäufer dubios wirkt. Beim Gang rund ums Auto kontrollieren Interessenten unter anderem Lackbild, Spaltmaße, Leuchten, Radhäuser, HU-Plakette, Felgen und die Profiltiefe der Reifen. Dafür bieten Autoclubs oder Verkaufsportale auch Checklisten.

Noch vor der Probefahrt sollten Interessenten darauf achten, dass der Motor kalt ist. „Das ist wichtig, um den Kaltstart zu kontrollieren. Dabei auf die Abgasbildung und Motorgeräusche achten, wie auch bei der späteren Probefahrt“, rät Mühlich. Etwaige Aufkleber geben Auskunft, wann eine Werkstatt das letzte Mal die Flüssigkeiten gewechselt hat oder vielleicht auch den Zahnriemen erneuerte.

„Stellt der Interessent fest, dass der Ölwechsel-Anhänger einen höheren Kilometerstand angibt als der Kilometerzähler im Armaturenbrett, weiß er, dass etwas nicht stimmt“, sagt ADAC-Sprecherin Melanie Mikulla.

5. KONTROLLE DER PAPIERE: Unterlagen wie Fahrzeugschein und Fahrzeugpapiere kontrollieren Interessenten gründlich. „Stimmt die Fahrgestellnummer im Auto mit den Papieren überein? Ist der letzte Halter auch der Verkäufer, gibt es Vorschäden?“, sagt Rechtsanwalt Kempgens. „Je mehr Unterlagen wie Rechnungen von Reparaturen, Wartungen oder HU-Protokolle der Verkäufer zeigen kann, umso besser“, sagt Marcel Mühlich. Damit lässt sich die Historie nachverfolgen und lassen sich eventuelle frisierte Kilometerangaben aufdecken.

6. PROBEFAHRT: „Grundsätzlich haftet der Probefahrer für alle verschuldeten Schäden“, sagt Melanie Mikulla. Deshalb müsse vor Beginn der Probefahrt geklärt werden, wie das Auto versichert sei, wer im Schadensfall die Haftung für Schäden übernehmen oder wer die Kosten der Selbstbeteiligung und den Rückstufungsschaden tragen müsse. Eine Probefahrt-Vereinbarung sollte unterzeichnet werden.

7. PREISVERHANDLUNG: „Bei der Preisverhandlung rentiert es sich, wenn sich der Interessent neutral verhält“, sagt Jochen Kurz. Mit einer vorherigen Preisrecherche hat man schon eine marktgerechte und realistische Preisidee. Bei der Besichtigung entdeckte Argumente für Preissenkungen, etwa Reparaturkosten sollten einfließen.

8. VERTRAG: Um die meisten Streitpunkte zu vermeiden, sollten Interessenten eine anerkannte Kaufvertragsvorlage etwa von Autoclubs wie dem ADAC oder den Gebrauchtwagen-Börsen ausdrucken und die zusammengetragenen Punkte beachten. Dabei unbedingt das Foto auf dem Ausweis mit dem Verkäufer abgleichen. „Ein vorläufiger Ausweis reicht nicht, da er leicht zu fälschen ist“, sagt Kempgens.

„Alle Zusagen oder Vereinbarungen, die während der Besichtigung genannt werden, sollten schriftlich in den Kaufvertrag aufgenommen werden“, sagt er. Bei Verträgen mit Händlern unbedingt darauf achten, dass Gewährleistung gegeben wird.

9. BEZAHLUNG: Am sichersten mit Bargeld. Beim Bezahlen schauen beide Seiten genau hin. Die Zahlung wird mit dem genauen Betrag im Kaufvertrag quittiert. Vor Vorabüberweisungen raten die Experten ebenso ab wie von Bezahlungen per Paypal-Konten.

10. ABMELDUNG/UMMELDUNG: Am sichersten ist es, das Auto abgemeldet zu verkaufen. In der Praxis werden gebrauchte Autos von Privat aber meist mit gültigen Kennzeichen verkauft. „Daher unbedingt in den Kaufvertrag reinschreiben, bis wann das Auto umgemeldet werden muss“, rät Kempgens.