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Gesetz der Straße Noch schnell rüber: War der Rotlichtverstoß vorsätzlich?

Im Straßenverkehr ist höchste Aufmerksamkeit angebracht, dennoch kann man auch mal etwas übersehen. Wann aber etwa ist Vorsatz im Spiel, wenn jemand bei Rot über eine Ampel düst?

Von dpa 15.10.2021, 04:31
Allein auf weiter Flur und leuchtend rot: Wann geschieht das Überfahren einer roten Ampel eigentlich vorsätzlich?
Allein auf weiter Flur und leuchtend rot: Wann geschieht das Überfahren einer roten Ampel eigentlich vorsätzlich? Julian Stratenschulte/dpa/dpa-tmn

Berlin - Wer erkennt, dass er eine Haltelinie bei Rot überfährt und dennoch weiterfährt, um schneller vorwärts zu kommen, handelt vorsätzlich. Das gilt insbesondere dann, wenn bei Gelb noch Gas gegeben wird. Das zeigt ein Urteil des Kammergerichts (Az.: 3 Ws (B) 131/21), auf das der ADAC hinweist.

Ein Mann fuhr mit seinem Auto auf eine Ampel zu und beschleunigte bei Gelb. Als die Ampel rot wurde, war er noch zwei bis drei Autolängen davor, fuhr aber dennoch drüber. Pech war, dass dort die Polizei die Ampel überwachte und Beamte den Vorgang gesehen hatten. Die Folge war ein doppeltes Bußgeld wegen Vorsatz. Dagegen legte der Mann Widerspruch ein, er hätte nicht vorsätzlich gehandelt. Die Sache ging vor Gericht.

Das allerdings sah den Vorsatz ebenfalls als gegeben. Dass der Mann bei Rot weiterfuhr, war unstrittig. Feststellungen, dass der Mann die Ampel nicht wahrgenommen haben könnte, seien nicht notwendig gewesen. Die Ampel war demnach weithin sichtbar und schon auf Gelb umgesprungen.

Wenn jemand erkennt, dass er vermutlich bei Rot die Haltelinie passieren wird und das in Kauf nimmt, ist von einem vorsätzlichen Handeln auszugehen. Die Polizisten standen hier als Zeugen parat. Diese stellten fest, dass der Mann bei Gelb Gas gab und ohne zu bremsen das Rotlicht überfuhr.

Daher ging das Gericht von einer bewussten Entscheidung aus, zumindest in Kauf zu nehmen, bei Rot zu fahren. Das reicht demnach für den Vorsatz aus.