Neue EU-Regeln Neue EU-Regeln: Was sich bei der Lebensmittelkennzeichnung alles ändert

Köln - Vom kommenden Samstag an muss die Lebensmittelindustrie Farbe bekennen: Spätestens dann müssen die Änderungen einer neuen europäischen Verordnung umgesetzt sein. Aufatmen werden vor allem Allergiker: Künftig müssen Stoffe, die besonders häufig Allergien auslösen, deutlich gekennzeichnet werden. Auch die Schrift auf der Packung wird größer – allerdings nicht viel größer. Bereits produzierte Ware darf mit altem Etikett weiter verkauft werden.
In vielen Punkten bleiben die neuen Regeln hinter den Forderungen von Verbraucherschützern zurück. Sie hätten sich mehr Transparenz und mehr Schutz vor Täuschung gewünscht. Ein Überblick:
Was ändert sich für Allergiker?
Die 14 Stoffe, die besonders häufig Allergien auslösen, müssen nicht nur in der Zutatenliste genannt werden, sondern auch optisch hervorgehoben werden: verschiedene Nüsse, Krebs- und Weichtiere, Senf, Soja und Sesamsamen, glutenhaltiges Getreide, Eier, Milch, Fisch, Sellerie, Lupinen sowie Schwefeldioxid und Sulfite in höheren Konzentrationen. Bei verpackter Ware müssen die Stoffe im Zutatenverzeichnis optisch besonders hervorgehoben sein. Bei loser Ware etwa in Bäckereien müssen die Stoffe in Deutschland für Kunden einsehbar sein – es reicht aber auch eine mündliche Information durch das Verkaufspersonal, was Verbraucherschützer kritisieren.
Was ändert sich sonst auf der Verpackung?
Pflichtangaben wie etwa die genaue Bezeichnung des Lebensmittels, Zutatenverzeichnis, Allergenkennzeichnung oder Haltbarkeitsdatum müssen in einer Schriftgröße von mindestens 1,2 Millimetern aufgedruckt werden. Bei kleinen Verpackungen reichen 0,9 Millimeter. Verbraucherschützern ist das viel zu klein.
Wie sieht es mit besonderen Inhaltsstoffen aus?
Fehlen dürfen künftig auch die Hinweise auf erhöhten Koffeingehalt nicht.
Was ist mit den Kalorien- und Nährwertangaben?
Angaben zu den Nährstoffen Fett, gesättigte Fettsäuren, Kohlenhydrate, Zucker, Eiweiß und Salz müssen künftig in einer übersichtlichen Tabelle stehen. Ausnahmen gelten für lose Ware und unverarbeitete Erzeugnisse sowie alkoholische Getränke. Dazu verpflichtet sind die Unternehmen allerdings erst vom Dezember 2016 an. Die von Verbraucherschützern favorisierte Ampel fand keine Mehrheit.
Was ändert sich bei Lebensmittelimitaten und Formfleisch?
Auch Pizza mit Analogkäse oder Formfleisch müssen besser gekennzeichnet werden. Solche Fleischprodukte müssen den Zusatz tragen „aus Fleischstücken zusammengefügt“, Fischprodukte „aus Fischstücken zusammengefügt“. Damit bleibt es für Verbraucher schwierig, Imitate zu erkennen. Verbraucherschützer hätten es lieber gesehen, wenn das Wort „Imitat“ auf dem Etikett stünde.
Was ändert sich noch bei Fisch und Fleisch?
Das Einfrierdatum von Fleisch, Fisch- und Fleischerzeugnissen muss künftig angegeben werden. Bei anderen Tiefkühlprodukten aber nicht. Das kritisieren Verbraucherschützer.
Erfahren Verbraucher künftig mehr über die Herkunft?
Ursprungsland oder Herkunftsort müssen grundsätzlich genannt werden, wenn ohne diesen Hinweis eine Irreführung erfolgen könnte. Bei unverarbeitetem Rindfleisch ist die Herkunftsangabe bereits Pflicht. Vom 1. April 2015 an werden nun auch Angaben über das Land der Aufzucht und der Schlachtung von Schwein, Schaf, Ziege und Geflügel Pflicht. Wo das Tier geboren wurde, muss jedoch nicht mitgeteilt werden. Das sehen Verbraucherschützer ebenso kritisch wie die Tatsache, dass die Herkunft in verarbeiteten Produkten wie Lasagne nicht genannt werden muss. Wenn das Tier in einem einzigen Land geboren, aufgezogen und geschlachtet wurde – etwa in Deutschland – kann das Fleisch mit „Ursprung Deutschland“ gekennzeichnet werden.