Staatliche Förderung Staatliche Förderung: Zuschuss für Geringverdiener
Halle/MZ. - Das führt zu einem höheren Eigenanteil, wenn es schließlich um Immobilien-Erwerb und die damit verbundene Fremdfinanzierung geht. Den Zuschuss können Bausparer beantragen, deren zu versteuerndes Einkommen 25 600 / 51 200 Euro (Ledige / Verheiratete) nicht übersteigt.
Weitere Voraussetzung: Der Antragsteller muss mindestens 50 Euro pro Monat auf seinen Bausparvertrag einzahlen, in Deutschland wohnen und wenigstens 16 Jahre alt sein. Bis zu einer Obergrenze von 512 / 1 024 Euro (Ledige / Verheiratete) gibt dann der Staat 8,8 Prozent dazu. Im günstigsten Fall bringt die Prämie ein Plus von etwa 45 Euro für Ledige und 90 Euro für Verheiratete jährlich.