«Hartz IV»-Regelsatz «Hartz IV»-Regelsatz: Sind Alkohol und Tabak Grundbedarf?

Dresden/dapd. - "Ganzklar gehört in den Regelsatz für Langzeitarbeitslose eine Positionfür Genussmittel," sagte Dyckmans der in Dresden erscheinenden"Sächsischen Zeitung" (Donnerstagausgabe). Wer meine, wenn man"Hartz IV"-Empfänger ist, dürfte man kein Bier mehr trinken undkeine Zigarette mehr rauchen, "ist nur populistisch. Ausgesundheitlicher Sicht sollte aber jeder - auch Hartz-IV-Empfänger -nur maßvoll trinken und nicht rauchen."
Überlegungen, die Tabaksteuer zur Haushaltskonsolidierung zuerhöhen, lehnte Dyckmans ab: "Bei der Tabaksteuer sollten wir erstmal eine Vereinheitlichung hinbekommen. Viele Zigarettenraucher sindauf Feinschnitt ausgewichen und drehen sich jetzt ihre Zigarettenselber, weil das wegen niedrigerer Steuern günstiger ist. Wichtigerals eine Erhöhung der Tabaksteuer ist dafür zu sorgen, dassüberhaupt Steuern bezahlt werden und der Tabakschmuggel verhindertwird." Ziel einer Tabaksteuererhöhung dürfe nicht sein, dass derStaat von einer Gesundheitsschädigung profitiert. Wichtig sei, dassMenschen weniger rauchen und damit gesünder leben.