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Sachsen Genossenschaft stellt Mietern zeitweise Warmwasser ab

Warmes Wasser nur noch zu bestimmten Zeiten - dazu hat sich eine Wohnungsgenossenschaft im sächsischen Dippoldiswalde entschieden. Begründung: die hohen Energiepreise. Jetzt mischt sich die Politik ein.

Von dpa Aktualisiert: 06.07.2022, 13:47
Eine Wohnungsgenossenschaft informiert ihre Mieterinnen und Mieter per Aushang darüber, dass warmes Wasser nur noch eingeschränkt zur Verfügung gestellt wird. Das Schreiben findet den Weg ins Netz - die Empörung ist groß.
Eine Wohnungsgenossenschaft informiert ihre Mieterinnen und Mieter per Aushang darüber, dass warmes Wasser nur noch eingeschränkt zur Verfügung gestellt wird. Das Schreiben findet den Weg ins Netz - die Empörung ist groß. Britta Pedersen/dpa-Zentralbild/dpa

Berlin - Eine Wohnungsgenossenschaft darf ihren Mietern nach Ansicht von Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) nicht das warme Wasser abdrehen, um Energie zu sparen. „Einfach das Warmwasser zeitweise abzustellen, ist rechtswidrig“, sagte Geywitz den Zeitungen der Funke Mediengruppe.

Die Wohnungsgenossenschaft Dippoldiswalde in Sachsen hatte zuvor entschieden, warmes Wasser nur noch zu den Hauptzeiten morgens, mittags und abends zur Verfügung zu stellen und dies mit den gestiegenen Energiepreisen begründet.

Das Vorgehen war unter anderem in der sächsischen Landespolitik auf Kritik gestoßen. Ein Foto eines Aushangs, mit dem die Genossenschaft über den Schritt informierte, sorgte in sozialen Medien für Aufregung. Der Deutsche Mieterbund wies darauf hin, dass fehlendes warmes Wasser ein Grund für eine Mietminderung sei.

Wohnungswirtschaft verteidigt Vorgehen

Der Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW, Axel Gedaschko, verteidigte das Vorgehen gegenüber der Funke Mediengruppe mit der Besonderheit einer Genossenschaft: „Der Zweck sind Energie- und Kosteneinsparungen, die alleine den Genossenschaftsmitgliedern zu Gute kommen sollen und von denen die Vermieterseite selbst nichts hat.“

Allerdings sei das kein Modell für andere Wohnungsunternehmen, so Gedaschko weiter, „denn ohne vorherige einvernehmliche Absprache mit den Mietern wäre so etwas unzulässig.“