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Dokumentation Dokumentation: Aussagen von Wolfgang Daschner

18.11.2004, 15:01

Frankfurt/Main/dpa. - dpa dokumentiert nachfolgend Auszügeaus der schriftlichen Aussage des früheren FrankfurterPolizeivizepräsidenten Wolfgang Daschner, die er am Donnerstag vordem Frankfurter Landgericht gemacht hat. Daschner ist wegenVerleitung zur schweren Nötigung bei den Ermittlungen im MordfallJakob von Metzler angeklagt.

«Ich wollte das Leben von Jakob retten. Am vierten Tag derEntführung hatte sich die Situation so zugespitzt, dass ich eineEntscheidung treffen musste»

... «Es war für mich nicht vorstellbar, die Vollendung eines Mordesan einem entführten Kind unter staatlicher Aufsicht zuzulassen.»

Zu seiner Anweisung an den Beamten, der den mordverdächtigenMagnus Gäfgen verhörte, sagte Daschner:

«Ich habe ihn angewiesen, den Tatverdächtigen erneut zum Verwahrortdes Kindes zu befragen, eindringlich an sein Gewissen zu appellierenund auf die akute Lebensgefahr hinzuweisen. Für den Fallder weiteren Weigerung sollte er ankündigen, ... er (Gäfgen) müssedamit rechnen, dass gegen ihn unmittelbarer Zwang angewendet werde.»

... «Eine Anordnung, unmittelbaren Zwang gegen Magnus Gäfgen konkretanzudrohen und anzuwenden, ist zu keinem Zeitpunkt erfolgt. Sie wäre,wenn sie unumgänglich geworden wäre, ohnehin meinerEntscheidungskompetenz entzogen gewesen, da der inzwischeneingetroffene Behördenleiter für die weiteren Maßnahmenverantwortlich gewesen wäre.»

... «Ich möchte klarstellen, dass ich zu keinem Zeitpunkt dieAndrohung oder Anwendung von Folter veranlasst habe... Folter ist dievorbedachte Auferlegung schwerer körperlicher Qualen, die ernste undgrausame Leiden hervorruft und in der besonderen Situation nicht zurechtfertigen ist. Eine Maßnahme dieser Intensität und Zielrichtungwar nie Gegenstand polizeilicher Ermittlungen.»

... «Unmittelbarer Zwang ist ein feststehender Begriff aus demPolizeirecht des Bundes und der Länder. Er ist klar definiert, diezulässigen Hilfsmittel sind konkret festgelegt...Unmittelbaren Zwangmit Folter gleichzusetzen, ist absurd und entbehrt jeder sachlichenund rechtlichen Grundlage».

Vor der Vernehmung Gäfgens am 1. Oktober 2002 hatte Daschner noch ineiner Aktennotiz festgehalten:

«Zur Rettung des entführten Kindes habe ich angeordnet, dass Gäfgennach vorheriger Androhung unter ärztlicher Aufsicht durch Zufügungvon Schmerzen (keine Verletzungen) erneut zu befragen ist.»