Mordfall Heike Wunderlich Mordfall Heike Wunderlich in Zwickau: Angeklagter spricht erstmals
Zwickau - Im Prozess um den fast 30 Jahre zurückliegenden Mord an Heike Wunderlich hat der Angeklagte sein Schweigen gebrochen. Der gesundheitlich angeschlagene 61-Jährige äußerte sich zwar weiterhin nicht zu den Tatvorwürfen.
Im Rahmen einer sogenannten Verständnisprüfung aber beantwortete er am Donnerstag am Landgericht Zwickau Fragen zum Inhalt des Verfahrenstages. Dabei ging es um Angaben und Aussagen einer früheren Freundin des Opfers, die als Zeugin vernommen wurde.
Mordprozess nach 30 Jahren
Nach Ansicht der Nebenklage ist der Beschuldigte trotz der Folgen eines Schlaganfalls zeitlich, räumlich und örtlich orientiert. Daher liege kein Grund vor, das Verfahren nicht fortzusetzen. Es mag sein, dass der Mann nicht alles mitbekomme, sagte Nebenklage-Anwalt Herbert Posner. Aber: „Nur, weil es langsam geht, heißt es nicht, dass es nicht zu Ende geführt wird.“
Dem Angeklagten Helmut S. wird vorgeworfen, am 9. April 1987 die damals 18 Jahre alte Frau in der Nähe von Plauen vergewaltigt und anschließend erdrosselt zu haben. Der Frührentner aus Gera ist seit einem Schlaganfall 2012 gehandicapt. Ein Gutachten hatte ihm attestiert, nur zwei Stunden pro Tag mit einer Pause dazwischen verhandlungsfähig zu sein.
Nach neun Monaten in Untersuchungshaft und drei Verhandlungstagen hatten die Staatsanwaltschaft und die Nebenklage Zweifel am Grad der Einschränkungen geäußert. Beide Parteien wollten es genauer wissen - und hakten am vierten Verhandlungstag nach. Was kann der Angeklagte, was nicht? Kann er dem Prozess inhaltlich folgen? In welchem Umfang kann er kommunizieren?
Heike Wunderlich war „zurückhaltend, aber beliebt“
Staatsanwalt Holger Illing sowie die Anwälte der Familie des Opfers, Posner und Guido Zengerle, befragten den Frührentner. Einige Fragen konnte er beantworten, nach überlegen, stockend, abgehackt und aufgrund einer rechtsseitigen Lähmung nicht leicht zu verstehen.
Einen zusammenhängenden Satz sprach er nicht. Der Angeklagte war der Befragung der Zeugin gefolgt, indem er den Kopf mal in Richtung des Richters wendete, mal in Richtung der Zeugin. Dabei war nicht zu erkennen, wie viel des Inhalts er mitbekam.
Illing: „War Heike Wunderlich mit einem Fahrzeug unterwegs?“ Angeklagter: „Ja.“ Illing: „Was für ein Fahrzeug?“ Angeklagter: „Moped.“ Der Staatsanwalt wollte das Ergebnis mit Verweis auf das laufende Verfahren nicht bewerten.
Die Zeugin war mit Heike Wunderlich am Tag von deren Tod zusammen gewesen. Sie war von ihr mit ihrem Moped nach der Abendschule nach Hause gebracht worden. In der Befragung ging es neben der Rekonstruktion des Tattages um mögliche Männer-Bekanntschaften und Sexualkontakte der Getöteten. Die damalige Freundin beschrieb Heike Wunderlich als zurückhaltend, aber beliebt. Fremde habe sie aus Vorsicht nicht mit ihrem Moped mitgenommen.
Der Angeklagte soll an diesem Freitag von der Justizvollzugsanstalt Zwickau wieder ins Haftkrankenhaus Leipzig überführt werden. Der Prozess wird am 5. Januar (9.00 Uhr) mit dem fünften Verhandlungstag fortgesetzt. (dpa)