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John Hinckley Freilassung für Reagan-Attentäter in Aussicht gestellt

Reagan-Attentäter John Hinckley hatte 1981 einen Anschlag auf den damaligen US-Präsidenten verübt. Nun sollen auch die letzten Auflagen gegen ihn wegfallen - nach über 40 Jahren.

Von dpa Aktualisiert: 28.09.2021, 09:57
US-Marshalls eskortieren John Hinckley Jr., als er am 8. August 1981 per Hubschrauber zu einem Marinestützpunkt in Quantico zurückkehrt. (Archivbild)
US-Marshalls eskortieren John Hinckley Jr., als er am 8. August 1981 per Hubschrauber zu einem Marinestützpunkt in Quantico zurückkehrt. (Archivbild) Barry Thumma/AP/dpa

Washington - Über 40 Jahre nach seinen Schüssen auf den damaligen US-Präsidenten Ronald Reagan könnten bald sämtliche gerichtlichen Auflagen für den Attentäter John Hinckley wegfallen.

Das Justizministerium habe vergangene Woche zugestimmt, die gerichtliche und medizinische Überwachung von Hinckley zu beenden, berichtete unter anderem die „Washington Post“.

Der zuständige Richter habe daraufhin erklärt, Hinckley von verbleibenden Auflagen befreien zu wollen, falls dieser bis Sommer 2022 die bestehenden Regeln befolge und sich an seinem mentalen Gesundheitszustand nichts ändere.

Attentäter von Jodie Foster besessen

Reagan, sein Sprecher und zwei Sicherheitsbeamte waren bei dem Anschlag am 30. März 1981 teils schwer verletzt worden. Hinckley gab danach an, er habe damit die Schauspielerin Jodie Foster beeindrucken wollen, von der er besessen war. 1982 sprach ihn ein Geschworenengericht von allen Anklagepunkten frei, da er zur Tatzeit geistig nicht zurechnungsfähig gewesen sei.

Der heute 66-jährige Hickley war 2016 aus einer psychiatrischen Klinik entlassen worden und zunächst zu seiner Mutter gezogen. Diese ist mittlerweile gestorben. Ein Gericht hatte damals entschieden, dass er keine Gefahr mehr für sich oder andere darstellt. Hinckley muss sich den Berichten nach aber an gewisse Auflagen halten - so darf er keine Waffen besitzen, muss sich von bestimmten Personen fernhalten, ein GPS-fähiges Handy bei sich haben und gewisse Gerichts- und Behandlungstermine wahrnehmen. Diese Auflagen könnten im kommenden Jahr schließlich komplett wegfallen.