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Schkeuditz Zehn Jahre Jugendstrafe für Mord an 19-Jährigen

Von dpa Aktualisiert: 28.01.2023, 21:17
Akten liegen vor einem Prozess in einem Landgericht auf dem Tisch.
Akten liegen vor einem Prozess in einem Landgericht auf dem Tisch. Swen Pförtner/dpa/Symbolbild

Leipzig - Für den Mord an einem 19-Jährigen in Schkeuditz bei Leipzig ist ein junger Mann zu zehn Jahren Jugendstrafe verurteilt worden. Das Landgericht Leipzig sah es am Freitag als erwiesen an, dass der 21-Jährige das Opfer im vorigen Januar auf einem Feldweg mit einen gezielten Kopfschuss getötet hat. Er habe an eine größere Menge Drogen kommen wollen, die er verkaufen wollte.

Die Kammer sei überzeugt, dass das Motiv für den Mord in einer „äußerst prekären wirtschaftlichen Lage“ des Angeklagten zu finden ist. Der 21-Jährige habe einen Haufen Schulden angehäuft, aber keine legale Einnahmequelle gehabt. „Sein gesamter Lebensplan wäre gescheitert und er musste so schnell wie möglich an einen größeren Geldbetrag kommen“, sagte der Vorsitzende Richter. Der Sohn eines Zahnarztes und einer Lehrerin habe „die Fassade eines erfolgreich gestalteten Lebens“ aufrechterhalten wollen.

Opfer und Täter kannten sich laut Urteil aus vorherigen Drogengeschäften. Der Angeklagte habe gewusst, dass der 19-Jährige an kiloweise Marihuana kommen konnte. Er habe ihm daher vorgetäuscht, dass er einen zahlungskräftigen Großkunden habe. Mit fünf Kilogramm Marihuana fuhren beide zu einem angeblichen Geschäft. Auf dem Feld in Schkeuditz habe der 21-Jährige dann den 19-Jährigen „aus nächster Nähe“ den Kopf geschossen. Woher er die Waffe hatte, blieb ungeklärt.

Der Angeklagte hatte im Prozess zwar zugegeben, dass er für den Tod des 19-Jährigen verantwortlich ist. Er hatte die Polizei auch selbst zu der Leiche geführt. Allerdings machte er im Verfahren widersprüchliche Aussagen zum Ablauf der Tat. Den Schuss stellte er letztlich als Versehen dar.

Die Staatsanwaltschaft hatte für den 21-Jährigen zwölf Jahre Jugendstrafe gefordert, sein Verteidiger hatte auf eine Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung plädiert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.