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Keine Verbotszonen Weniger Einschränkungen für Silvester-Feuerwerk

Die Schutzregelungen im Zuge der Corona-Pandemie führten in den vergangenen Wintern zu vielen Einschränkungen - auch beim Abbrennen von Feuerwerk. In diesem Jahr scheint die Lage anders zu sein.

Von dpa Aktualisiert: 15.11.2022, 07:15
Silvesterraketen sind in einem Lagerraum.
Silvesterraketen sind in einem Lagerraum. Christophe Gateau/dpa/Archiv

Hannover/Bremen - In Niedersachsen und Bremen wird es zum Jahreswechsel voraussichtlich weniger Einschränkungen für das Abbrennen von Feuerwerk geben als zuletzt. Verbotszonen für das Zünden von Raketen und Böllern wegen der Corona-Pandemie - so wie in den vergangenen Jahren - soll es nach derzeitigem Stand nicht wieder geben. Das ergab eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur unter den jeweiligen Großstädten. Teilweise sollen Verbotszonen allerdings aus anderen Gründen bestehen bleiben.

In Hannover gibt es etwa seit dem Jahreswechsel 2018/2019 in bestimmten Bereichen der Innenstadt ein Verbot zum Mitführen und Abbrennen von Feuerwerkskörpern. Es sei davon auszugehen, dass auch zu diesem Jahreswechsel ein solches Verbot erlassen werde, teilte ein Sprecher mit. Die Einzelheiten würden noch entschieden.

Hintergrund sei, dass es in den Jahren vor den Verbotszonen immer wieder zu gefährlichen und bedrohlichen Situationen durch Böller gekommen sei, bei denen auch Personen verletzt wurden. „Häufig wurde Feuerwerk auch bewusst auf Personen gerichtet“, sagte der Sprecher.

In Bremen soll das seit dem Jahreswechsel 2020/2021 bestehende Böllerverbot im Bereich der Weser-Promenade Schlachte aus ähnlichen Gründen bestehen bleiben, wie das Bremer Innenressort mitteilte. Darüber hinaus gilt in Bremen schon seit längerem ein Feuerwerksverbot im Bereich denkmalgeschützter Bereiche wie dem Marktplatz mit dem Rathaus oder dem Schnoorviertel.

Auch rund um den Zoo am Meer in Bremerhaven, die Häfen sowie in einem Umkreis von 1500 Metern um den Bremer Flughafen gilt nach dem Sprengstoffrecht ein Verbot für Feuerwerk. Bußgelder reichen in Bremen den Angaben nach von 5000 bis 50.000 Euro.

Andere Städte wie Braunschweig und Oldenburg verwiesen zudem auf das grundsätzliche Verbot zum Abbrennen von Feuerwerk in und um Kirchen und Krankenhäusern sowie Kinder- und Altenheimen. Auch in der Nähe von brandgefährdeten Gebäuden wie Reet- und Fachwerkhäusern dürfe kein Feuerwerk abgebrannt werden. Aus diesem Grund gilt auch im gesamten sogenannten Inneren Ring der Stadt Celle sowie der historischen Altstadt von Göttingen und den zugehörigen Wallanlagen ein Böllerverbot. Dort stehen zahlreiche Fachwerkhäuser und historische Gebäude. Darüber hinaus seien in den Städten keine weiteren Verbote geplant.