Verbraucherschutz & Co. Preise im Supermarkt, Wahlen, Zensus: Was bringt der Monat Mai - was ändert sich?
Im Mai treten einige Änderungen in Kraft, die vor allem Verbrauchern das Leben erleichtern sollen. Egal, ob online oder im stationären Einzelhandel. Was sonst noch ansteht.
Halle (Saale)/DUR/dpa/mad - Im bevorstehenden Monat Mai ist ganz schön was los: Zwei Landtagswahlen, ein Eurovision Song Contest und der Zensus. Gute Neuigkeiten gibt es außerdem für Nutzer von Ebay und Amazon.
Preise leichter vergleichen: Mengenangaben in Supermärkten neu reguliert
Wer im Supermarkt einkauft, kann künftig Preise besser vergleichen. Mit einer Änderung der Preisangabenverordnung werden Preise grundsätzlich nur noch in Kilogramm oder Liter angegeben. Bisher sind auf Schildern oft Preise je 100 Gramm zu lesen. Die Regel gilt ab dem 28. Mai.
Landtagswahlen im Norden und Westen Deutschlands
Für die Einwohnerinnen und Einwohner von Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen wird es im Mai spannend: Sie wählen einen neue Landtage. In Schleswig-Holstein geht es am 8. Mai an die Urne, in Nordrhein-Westfalen am 15. Mai.
Ab 26. Mai: Corona-Arbeitsschutzverordnung entfällt
Für Unternehmen könnten weitere Corona-Vorschriften wegfallen. Die entsprechende Arbeitsschutzverordnung, die etwa Hygienekonzepte vorsieht, fällt ab 26. Mai weg, sollte sich die Ampelkoalition nicht noch zu einer Nachfolgeregelung entschließen.
Transparenz bei Online-Marktplätzen
Nutzer von digitalen Märkten wie Amazon oder Ebay sollen von mehr Transparenz profitieren, wenn vom 28. Mai an eine entsprechende EU-Richtlinie in Deutschland greift. Verbraucher erfahren etwa, nach welchen Kriterien Produkte in einem Ranking aufgeführt werden. Vergleichsportale müssen zudem informieren, welche Anbieter sie beim Preisvergleich berücksichtigen.
Zensus
Nach elf Jahren gibt es wieder eine Volkszählung in Deutschland. Millionen Bundesbürger werden ab Mitte Mai zu ihrer Person und nach ihren Lebensumständen befragt. Stichtag ist der 15. Mai.
Gesetzliche Neuregelungen im Mai 2022
Sicherheit der Gasversorgung
Betreibende von Gasspeicheranlagen in Deutschland werden verpflichtet, ihre Speicher schrittweise zu füllen. Gesetzlich vorgegebene Mindestfüllstände sollen die Energieversorgung weiterhin gewährleisten und heftige Preisausschläge eindämmen. Das Gesetz tritt am 1. Mai 2022 in Kraft.
Flucht und Asyl - vereinfachter Bau von Unterkünften für Geflüchtete
Um Städten und Gemeinden den Bau von Unterkünften für Geflüchtete zu erleichtern, führt die Bundesregierung eine Ausnahmeregelung im § 246 Baugesetzbuch wieder ein. Behörden dürfen bis Ende 2024 von den Vorschriften des Baugesetzbuchs abweichen, um das Verfahren zu vereinfachen.
Stärkerer Schutz bei Telefonwerbung
Ab dem 28. Mai 2022 müssen Anbieterinnen und Anbieter, die telefonisch werben, die ausdrückliche Einwilligung der Angerufenen dokumentieren und fünf Jahre aufbewahren. Bei Verstößen drohen Bußgelder.