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Pandemie Vorschlag: Verordnungen für Maskenpflicht im ÖPNV anpassen

Von dpa Aktualisiert: 26.11.2022, 21:51
Ein Mann hält eine FFP2-Maske in der Hand.
Ein Mann hält eine FFP2-Maske in der Hand. Sebastian Kahnert/dpa-Zentralbild/dpa/Symbolbild

Bremen - Damit die Maskenpflicht im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) Anfang März einheitlich enden kann, sollen die Länder und der Bund Corona-Schutzverordnungen entsprechend anpassen. Das geht aus einem Beschlussvorschlag des Vorsitzlandes der Verkehrsministerkonferenz (VMK), Bremen, hervor, welcher der Deutschen Presse-Agentur am Freitag vorliegt. Am Dienstag treffen sich die Verkehrsministerinnen und -minister der Länder mit dem Bundesverkehrsminister, Volker Wissing (FDP), zu einer Sondersitzung.

Am Donnerstag war bekannt geworden, dass sich die Vorsitzende der VMK, Bremens Senatorin Maike Schaefer (Grüne), für ein einheitliches Ende der Maskenpflicht im ÖPNV zum 1. März 2023 ausspricht, sollte die Pandemielage das zulassen. „Mein Ziel ist es, dass sich die Bundesländer hier auf ein einheitliches Vorgehen einigen“, sagte Schaefer auf Anfrage.

Zur Begründung des Vorstoßes heißt es in dem Beschlussvorschlag: Nach der Abschaffung der Maskenpflicht im Flugverkehr seien der Fernverkehr der Deutschen Bahn und der ÖPNV die letzten Bereiche, in denen das Tragen einer Maske vorgeschrieben sei. Das Ansteckungsrisiko bei der Nutzung des ÖPNV sei nicht höher als bei der Nichtnutzung. Das habe ein Gutachten der Länder und des Verbands Deutscher Verkehrsunternehmen bereits im vergangenen Jahr belegt. Wie es in dem Papier heißt, führt die Überwachung der Einhaltung der Maskenpflicht zu einem Mehraufwand für die Unternehmen.