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Finanzen Steuererleichterungen für Unternehmen wegen Energiepreisen

Von dpa Aktualisiert: 09.10.2022, 08:41

Dresden - Sachsens Finanzämter gewähren wegen der hohen Energiepreise steuerliche Erleichterungen für nicht unerheblich wirtschaftlich davon betroffene Steuerpflichtige. Darauf haben sich die obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder nach Angaben des Finanzministeriums in Dresden vom Donnerstag geeinigt. Auf Antrag könnten die Behörden Vorauszahlungen zur Einkommensteuer- und Körperschaftsteuer herabsetzen, Steuerforderungen stunden und vorübergehend von Vollstreckungsmaßnahmen absehen.

„Viele unserer Unternehmen stehen aktuell wegen der deutlich gestiegenen Energiekosten erheblich unter Druck“, sagte Finanzminister Hartmut Vorjohann (CDU) laut Mitteilung. Die Finanzämter seien angewiesen, „den ihnen zustehenden Ermessensspielraum verantwortungsvoll auszuschöpfen und so unseren Unternehmen ein Stück weit Liquidität zu sichern“. In Betracht kommen vor allem Betriebe aus energieintensiven Branchen und sonstige nicht unerheblich wirtschaftlich von den Energiepreisen betroffene Unternehmen, aber auch entsprechend betroffene Selbständige und Freiberufler.