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Bundesgerichtshof urteilt Genießt der Lindt-„Goldhase“ Markenschutz?

Aktualisiert: 28.07.2021, 18:10
Lindt-Goldhasen stehen in einem Geschäft. 
Lindt-Goldhasen stehen in einem Geschäft.  (Foto: Amelie Sachs/dpa/Archivbild)

Karlsruhe/dpa - Der Karlsruher Bundesgerichtshof (BGH) entscheidet am Donnerstag (8.30 Uhr), ob der Schokoladenhasen-Hersteller Lindt die goldene Folienverpackung exklusiv für sich beanspruchen kann. Lindt meint, dass sich die Farbe seines „Goldhasen“ bei potenziellen Käufern als Marke durchgesetzt hat. Das Schweizer Traditionsunternehmen hat die schwäbische Confiserie Heilemann verklagt, die ebenfalls einen Schokohasen in Gold im Sortiment hat.

Der „Goldhase“ von Lindt ist der mit Abstand meistverkaufte Schoko-Osterhase in Deutschland. Er wird seit seinen Anfängen 1952 in Goldfolie angeboten. Den aktuellen Goldton benutzt Lindt seit 1994.

Zwischen 2002 und 2013 hatte Lindt schon einmal versucht, einem Konkurrenten einen Hasen in Goldfolie gerichtlich verbieten zu lassen, am Ende vergeblich. Damals ging es darum, ob der sitzende Hase mit rotem Halsband und Glöckchen insgesamt Markenschutz genießt. Diesmal wird rein um den Goldton gestritten. (Az. I ZR 139/20)