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Wohnen Geisel: Wohngeldauszahlung kann nicht Anfang Januar beginnen

Die für Anfang 2023 angekündigte Wohngeldreform stellt Berlin vor erhebliche Herausforderungen. Die Bezirke sollen finanzielle und personelle Hilfe bekommen, um die Umsetzung zu stemmen.

Von dpa Aktualisiert: 29.11.2022, 22:15
Andreas Geisel (SPD) spricht.
Andreas Geisel (SPD) spricht. Wolfgang Kumm/dpa/Archivbild

Berlin - Berlin bereitet sich nach Angaben der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen bereits intensiv auf die von Bundestag und am Freitag auch vom Bundesrat beschlossene Wohngeldreform vor. Der zuständige Senator Andreas Geisel (SPD) hält die Umsetzung zum Jahresbeginn aber für nicht zu schaffen. „Ich habe genauso wie alle anderen Bauministerinnen und Bauminister der Länder schon frühzeitig klargemacht, dass die Auszahlung nicht am 1. Januar beginnen kann“, sagte Geisel der Deutschen Presse-Agentur. „Dafür ist der Zeitraum zwischen Bundestagsbeschluss und Gültigkeitsdatum zu kurz.“ Mit Panikschüren und Angstmacherei sei aber niemandem geholfen. „Wir arbeiten intensiv daran, dass die Wohngeldreform zügig umgesetzt werden kann.“

Die Wohngeldreform soll im Januar in Kraft treten. „Wir bereiten gerade die Umstellung der IT vor, da die bisherigen Bearbeitungsverfahren an die neuen Regelungen angepasst werden müssen“, sagte Geisel. Im Januar soll das abgeschlossen sein. „Das ist bundesweite Spitze. Dies als Nachricht an alle Berlin-Basher“, sagte Geisel. Das Wohngeldfachverfahren werde von der Stadtentwicklungsverwaltung zur Unterstützung der Bezirke zentral betreut. „Ziel ist, dass die Erteilung der Bescheide nach neuem Recht ab etwa Mitte Januar 2023 möglich sein soll.“

In Berlin erhalten derzeit rund 25.000 Haushalte Wohngeld. Durch die Wohngeldreform rechnet der Senat mit einer Verdreifachung auf rund 75 000 Haushalte. Die Wohngeldbehörden in den zwölf Bezirken werde das personell, räumlich und technisch vor große Herausforderungen stellen, sagte Geisel. „Es hilft aber kein Jammern, sondern Anpacken, um den Menschen, die unsere Hilfe benötigen, zu helfen. Die Wohngeldreform an sich ist hervorragend.“

Den Bezirken stehen Geisel zufolge für ihre Wohngeldbehörden finanzielle Mittel für 209 neue Personalstellen zur Verfügung. „Diese müssen jetzt sofort öffentlich ausgeschrieben und besetzt werden.“ Die Bezirke erhielten außerdem direkte personelle Verstärkung aus der Senatsverwaltung durch je eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter aus der Abteilung, die 2021 für die Bearbeitung des Berliner Mietendeckels eingestellt worden seien. „Die Abordnung der Kolleginnen und Kollegen wird gerade vorbereitet und ist bereits zum 1. Dezember geplant.“

Die Stadtentwicklungsverwaltung habe bei der Innenverwaltung erreicht, dass außerdem 24 Regierungsinspektoren auf Probe der Hauptverwaltung für eine Station in die Bezirke abgeordnet werden, um die Wohngeldbehörden bei der Prüfung von Wohngeldanträgen zu unterstützen. „Dann können also je Bezirk zwei weitere Personen eingesetzt werden und im Dezember 2022 eingearbeitet werden“, sagte Geisel. „Das ist eine erste personelle Verstärkung bis die neuen Personalstellen besetzt sind.“

Wohngeld können Haushalte beantragen, die zwar keine Sozialleistungen beziehen, trotzdem aber wenig Geld haben. Künftig sollen auch Menschen Wohngeld bekommen können, die den Mindestlohn verdienen oder eine Rente in vergleichbarer Höhe haben.