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Oberlandesgericht Fahrer akzeptiert Urteil um tödliches Autorennen nicht

Von dpa Aktualisiert: 29.11.2022, 22:19
Ein Justizbeamter steht in einem Gerichtssaal.
Ein Justizbeamter steht in einem Gerichtssaal. Friso Gentsch/dpa/Symbolbild

Halle - Ein Fahranfänger, der wegen eines illegalen Autorennens mit tödlichem Ausgang zu drei Jahren Haft verurteilt wurde, akzeptiert die Strafe nicht. Der Verteidiger des Mannes hat Revision gegen das Urteil eingelegt. Darüber hat das Oberlandesgericht Naumburg (OLG) zu entscheiden, teilte ein Sprecher des Landgerichts Halle mit. Es hatte den heute 22-Jährigen der fahrlässigen Tötung, fahrlässigen Gefährdung des Straßenverkehrs und der Fahrerflucht für schuldig befunden.

Laut dem Urteil vom 21. November 2022 wurde eine 43 Jahre alte Fußgängerin in Halle Opfer eines illegalen Autorennens. Am Steuer eines hochmotorigen Wagens saß der damals 19-Jährige. Nach Überzeugung des Gerichts nahm er an einem illegalen Autorennen teil. Den Verlauf hatte ein Zeuge geschildert.

Der Angeklagte hatte die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft in dem Berufungsprozess vor dem Landgericht zurückgewiesen. Zuvor hatte ihn das Amtsgericht Halle zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Dagegen legte die Nebenklage als Vertretung der Familie des Opfers Berufung ein. Der Fall wurde vor dem Landgericht erneut verhandelt. Der Tod der Fußgängerin hat in Halle für Entsetzen gesorgt.

Die Frau war laut den Ermittlungen im Dezember 2019 beim Überqueren einer Straße von einem Auto angefahren und schwer verletzt worden. Der Fahrer entfernte sich demnach vom Ort des Geschehens. Er wurde in Eisleben (Landkreis Mansfeld-Südharz), 30 Kilometer entfernt, von der Polizei gestellt, als er den Angaben nach ein Nummernschild in einen Gully werfen wollte. Die Fußgängerin starb an ihren schweren Verletzungen in einem Krankenhaus. Sie hinterließ einen Mann und drei Söhne.