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  7. Ermittlungsverfahren gegen Weimarer Richter wegen Entscheidung zu Masken in Schulen

Staatsanwaltschaft sieht Anfangsverdacht der Rechtsbeugung Ermittlungsverfahren gegen Weimarer Richter wegen Entscheidung zu Masken in Schulen

Aktualisiert: 26.4.2021, 17:59
Eine medizinische Maske liegt auf einer Schulmappe in einem Klassenzimmer.
Eine medizinische Maske liegt auf einer Schulmappe in einem Klassenzimmer. (Foto: dpa)

Erfurt - Im Zusammenhang mit einer Entscheidung zur Maskenpflicht in Thüringer Schulen hat die Staatsanwaltschaft gegen einen Richter am Amtsgericht Weimar ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Es bestehe ein Anfangsverdacht, dass sich der Richter einer Beugung des Rechts schuldig gemacht hat, wie ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Erfurt am Montag mitteilte.

Wiemarer Richter kippt Maskenpflicht an Schulen

Der Familienrichter hatte Anfang April unter Verweis auf eine angebliche Kindeswohlgefährdung eine Aussetzung der Maskenpflicht und anderer Schutzmaßnahmen an zwei Schulen angeordnet. Die Entscheidung und die von dem Juristen für sich reklamierte Zuständigkeit stießen auch in Justizkreisen auf Unverständnis.

Das Verwaltungsgericht Weimar hatte die Maskenpflicht im Unterricht an Thüringer Schulen vergangene Woche für rechtmäßig erklärt. Die Richter wiesen in diesem Zusammenhang auch darauf hin, dass sie das umstrittene Urteil des Weimarer Richters als „offensichtlich rechtswidrig“ ansehen. Familiengerichte seien nicht befugt, Anordnungen gegenüber Behörden zu treffen. Dafür fehle es an der erforderlichen gesetzlichen Grundlage.

Ermittlungen wegen Verdacht auf Rechtsbeugung

Auch die Staatsanwaltschaft sieht nun „Anhaltspunkte dafür, dass der Beschuldigte willkürlich seine Zuständigkeit angenommen hat, obwohl es sich um eine verwaltungsrechtliche Angelegenheit handelte, für die ausschließlich der Verwaltungsrechtsweg eröffnet ist“.

Damit bestehe ein Anfangsverdacht, dass er sich bei dieser Entscheidung einer Rechtsbeugung schuldig gemacht habe, „indem er sich bewusst und in schwerwiegender Weise von Recht und Gesetz entfernt hat, seine Entscheidung also von den gesetzlichen Vorschriften nicht mehr getragen wird, so dass sie willkürlich erscheint“.

Ein Anfangsverdacht ist gegeben, wenn es aufgrund konkreter Tatsachen nach der kriminalistischen Erfahrung als möglich erscheint, dass eine verfolgbare Straftat vorliegt. (afp)