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Immobilien Mehr als drei Viertel der Grundsteuererklärungen liegen vor

Nur noch bis Dienstag haben Immobilienbesitzer Zeit für die Grundsteuererklärung. Wie ist der Stand in Sachsen-Anhalt? Eine Fristverlängerung wie in Bayern soll es nicht geben.

Von dpa Aktualisiert: 01.02.2023, 23:01
Informationen zur Grundsteuerreform sind auf der Steuerplattform Elster zu sehen.
Informationen zur Grundsteuerreform sind auf der Steuerplattform Elster zu sehen. Marijan Murat/dpa/Archivbild

Magdeburg - Zum Ende der Abgabefrist sind bei den Finanzämtern in Sachsen-Anhalt rund 786.000 Grundsteuererklärungen eingegangen. Dies entspreche rund 77 Prozent aller geforderten Erklärungen, teilte das Landesfinanzministerium am Dienstag auf Anfrage mit. Etwa zwölf Prozent (92.000 Erklärungen) wurden in Papierform eingereicht, der Rest auf elektronischem Wege.

Damit fehlen zum Ende der Frist noch rund 231.000 Grundsteuererklärungen im Land. Täglich wurden zuletzt im Durchschnitt rund 10.000 Erklärungen abgegeben. Unmittelbar vor Fristende lagen die Zahlen aber deutlich darüber: Am Sonntag wurden rund 12.000 Erklärungen eingereicht, am Montag sogar 21.000.

Auch wenn viele Eigentümerinnen und Eigentümer noch in Verzug sind, will Sachsen-Anhalt die Frist nicht wie Bayern verlängern. In Sachsen-Anhalt werde es keine Fristverlängerung geben, sagte eine Sprecherin von Finanzminister Michael Richter (CDU) am Dienstag.

Ab 2025 soll eine neue Grundsteuerberechnung greifen. Dafür müssen fast 36 Millionen Grundstücke in Deutschland neu bewertet werden. Das geschieht auf Grundlage von Angaben, die alle Eigentümer einreichen müssen. Mitte Oktober hatten die Länder wegen des schleppenden Eingangs der neuen Grundsteuererklärungen bei den Finanzbehörden die Abgabefrist von Ende Oktober auf Ende Januar 2023 verlängert.

Seit 1. Juli 2022 nehmen die Finanzbehörden die Daten entgegen. Meist geht es um die Grundstücks- und Wohnfläche, die Art des Gebäudes, das Baujahr und den sogenannten Bodenrichtwert. Die Besitzer müssen die Daten in dem Online-Portal „Elster“ oder auf einer speziellen Seite des Bundesfinanzministeriums eintragen.

Wer die Erklärung nicht fristgerecht einreicht, erhält vom Finanzamt zunächst ein Erinnerungsschreiben. Außerdem kann bei einer verspäteten Abgabe laut dem Finanzministerium ein Verspätungszuschlag fällig werden. Bei Nichtabgabe kann das Finanzamt die Besteuerungsgrundlagen schätzen.