1. MZ.de
  2. >
  3. Deutschland & Welt
  4. >
  5. Deutschland
  6. >
  7. BGH urteilt: Waren Diesel-Klagen noch 2019 und 2020 möglich?

EIL

BGH urteilt: Waren Diesel-Klagen noch 2019 und 2020 möglich?

Von dpa 28.07.2021, 17:54
Ein Schild weist auf den Bundesgerichtshof hin.
Ein Schild weist auf den Bundesgerichtshof hin. Uli Deck/dpa/Archivbild

Karlsruhe - Diesel-Käufer, die erst 2019 oder später gegen VW geklagt haben, dürften heute gespannt nach Karlsruhe schauen. Der Bundesgerichtshof (BGH) äußert sich in einem Fall aus Sachsen-Anhalt zu der Frage, ob sie trotzdem noch Anspruch auf Schadenersatz haben. Laut Volkswagen könnten von dem Urteil bis zu 20.000 Verfahren betroffen sein. (Az. VI ZR 1118/20)

Die Manipulation der Abgastechnik in Millionen Diesel-Autos war im September 2015 ans Licht gekommen. Schadenersatz-Ansprüche verjähren nach drei Jahren - Klagen hätten also eigentlich allerspätestens Ende 2018 erhoben werden müssen. Allerdings muss außer Frage stehen, dass den Klägerinnen und Klägern 2015 schon klar war, dass auch ihr Diesel betroffen ist. In den meisten Fällen vor Gericht ist das umstritten.

Der Mann in dem Fall hatte sich außerdem zeitweise zur Musterfeststellungsklage der Verbraucherzentralen gegen VW angemeldet, um die Verjährung seiner Ansprüche zu verhindern. Später meldete er sich wieder ab und klagte selbst. Hier ist zu klären, ob das ein zulässiger Kniff war oder Rechtsmissbrauch.