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Covid-19 AfD fordert Anlaufstelle für Menschen mit Impfschäden

Von dpa Aktualisiert: 28.01.2023, 20:27
Eine Mitarbeiterin befüllt eine Spritze mit einer Corona-Impfdosis.
Eine Mitarbeiterin befüllt eine Spritze mit einer Corona-Impfdosis. Kay Nietfeld/dpa/Symbolbild

Hannover - Eine spezialisierte Anlaufstelle für Menschen mit Impfschäden in Niedersachsen ist nach Ansicht der AfD-Landtagsfraktion notwendig. Ein entsprechender Antrag wurde am Freitag in den Landtag eingebracht. Diese Stellen sollten vorwiegend an den Universitätskliniken des Landes eingerichtet werden, sagte der AfD-Landtagsabgeordnete Jozef Rakicky. Man müsse solchen Menschen eine Anlaufstelle geben.

In dem Antrag fordert die Oppositionsfraktion die Landesregierung auf: „Nebenwirkungen und Impfschäden durch Corona-Impfungen sorgfältig durch die zuständigen Behörden erfassen zu lassen und insbesondere dafür Sorge zu tragen, dass die entsprechenden Regelungen des Infektionsschutzgesetzes konsequent beachtet werden.“

In Niedersachsen sind solche Impfschäden allerdings äußerst selten. Bislang seien in 22 Fällen Corona-Impfschäden anerkannt worden, teilte das Landesamt für Soziales, Jugend und Familie auf Anfrage mit. Knapp 470 Anträge darauf seien bisher eingegangen. Seit Beginn der Impfungen vor etwas mehr als zwei Jahren wurden in Niedersachsen laut Robert Koch-Institut (RKI) knapp 19,4 Millionen Corona-Schutzimpfungen verabreicht.

Die Grünen-Abgeordnete Tanja Meyer sagte, es gebe bereits Hausärzte, Fachärzte und Gesundheitsämter für solche Anliegen. „Wir brauchen keine neue Parallelstruktur.“

Wer einen dauerhaften gesundheitlichen Schaden durch eine empfohlene Impfung erleidet, hat Anspruch auf Versorgung nach Regeln des Bundesversorgungsgesetzes. Dafür muss die Gesundheitsstörung als Impfschaden anerkannt sein. Die geltend gemachten gesundheitlichen Schäden sind laut Landesamt vielfältig.

Demnach reicht die Bandbreite von allgemeiner Schwäche, Konzentrationsstörungen, Schlaflosigkeit, Migräne und schmerzhaften Rötungen bis hin zu Schlaganfällen und Lungenembolien.

Das niedersächsische Landesamt kann keine Angaben machen, ob Betroffene oder Hinterbliebene die Anträge stellten. Für die Anerkennung reicht es demnach, wenn ein ursächlicher Zusammenhang zwischen der Impfung und dem Schaden „wahrscheinlich“ sei. Es muss also nicht nachgewiesen werden, dass der Schaden ausschließlich durch die Impfung entstanden sein kann.