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2 Tage bis zur Bundestagswahl Muss man unbedingt per Kreuz wählen?

24.09.2021, 15:00
Ein Stimmzettel zur Bundestagswahl und Kugelschreiber. 
Ein Stimmzettel zur Bundestagswahl und Kugelschreiber.  Foto: Imago

Magdeburg/Halle (Saale)/DUR/dpa – Auf den Stimmzettel gehört bei der Wahl zwingend ein Kreuz. Oder etwa nicht? Zumindest meinen viele Wähler, wenn man etwas anderes als ein Kreuz im vorgesehenen Kreis macht, ist die Stimme ungültig.

Aber: Das ist falsch! „Der Wille des Wählers muss eindeutig zu erkennen sein“, beschreibt der Bundeswahlleiter die Voraussetzung dafür, dass eine Stimme gültig ist. So muss durch ein Kreuz „oder auf andere Weise eindeutig kenntlich gemacht werden“, welchem Kandidaten oder welcher Partei die Stimme gelten soll.

Das bedeutet: Auch Symbole wie ein Punkt, Haken oder Ähnliches im vorgesehenen Kreis sind zulässig. Das Kennzeichen muss jedoch neutral sein und darf nicht für eine verfassungswidrige Organisation stehen.

Auch bei einer Kennzeichnung außerhalb des dafür vorgesehenen Kreises kann eine Stimme gültig sein - wenn „deutlich erkennbar“ ist, welche Bewerberin oder Partei markiert wurde, so der Bundeswahlleiter.

Ungültig ist ein Stimmzettel, wenn per Smiley oder Vergleichbarem gewählt wurde, da dies „mehrdeutig“ sei. Außerdem darf man auf dem Zettel keinen verbalen Zusatz oder Vorbehalt vermerken.

Wichtig übrigens beim Weg ins Wahllokal: Dieses Mal unbedingt den eigenen Kugelschreiber mitnehmen. Corona-bedingt ist dies in vielen Wahllokalen dieses Jahr Pflicht.